Pung Baustoffe GmbH
Robert-Koch-Str. 6
56751 Polch
Deutschland
Telefon: 030 4397921076
E-Mail: info@pung-baustoffe.de
Handelsregister: HRB 14061, Amtsgericht Koblenz
USt-IdNr.: DE 191205334
Geschäftsführung: Regina Pung, Daniel Pung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge und sonstigen Verträge zwischen der Pung Baustoffe GmbH, Robert-Koch-Str. 6, 56751 Polch, nachfolgend „Pung Baustoffe“ oder „Verkäufer“ genannt, und ihren Kunden.
(2) Das Angebot von Pung Baustoffe richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Pung Baustoffe ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung von Waren auf der Internetseite, in Prospekten, Anzeigen, sozialen Medien oder sonstigen Werbematerialien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
(2) Produktabbildungen können aufgrund von Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmen, Beleuchtung, Fotografie und Produktionschargen von der tatsächlichen Ware abweichen.
(3) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Kunden durch Pung Baustoffe zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung, Übergabe der Ware oder sonstige eindeutige Erklärung erfolgen.
(4) Bei individuell erstellten Angeboten ist das Angebot, soweit nicht anders angegeben, für den darin genannten Zeitraum verbindlich.
(5) Sollte die angebotene Ware zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar sein, kann Pung Baustoffe vom Vertrag zurücktreten, sofern Pung Baustoffe die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Kunden hierüber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(1) Baustoffe, Natursteine, Betonprodukte, Keramikplatten, Pflastersteine, Mauersteine, Zierkiese und vergleichbare Produkte können aufgrund ihrer Herstellung oder ihrer natürlichen Beschaffenheit Farb-, Struktur-, Maß- und Oberflächenabweichungen aufweisen.
(2) Insbesondere bei Naturstein und Natursteinprodukten handelt es sich um Naturprodukte. Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Körnung und Beschaffenheit innerhalb einer Lieferung oder zwischen verschiedenen Chargen sind grundsätzlich möglich und stellen nicht automatisch einen Mangel dar.
(3) Bei Betonprodukten können insbesondere Ausblühungen, Farbunterschiede und geringe produktionsbedingte Abweichungen auftreten, soweit diese im Rahmen der üblichen Beschaffenheit liegen.
(4) Maßangaben, Gewichte und Mengenangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Circa-Angaben.
(5) Bei Waren, die nach Stück, Lage, Palette, Quadratmeter, Tonne oder Gewicht verkauft werden, gelten die jeweils im Angebot oder Auftrag angegebenen Verkaufseinheiten.
(1) Pung Baustoffe verkauft neben regulärer 1.-Wahl-Ware auch Restposten, Sonderposten, Auslaufartikel und 2.-Wahl-Produkte.
(2) Bei 2.-Wahl-Waren können insbesondere folgende Abweichungen vorhanden sein:
Farbabweichungen
unterschiedliche Farbtöne innerhalb einer Charge
kleinere Löcher oder Fehlstellen
Strahl- oder Schleiffehler
Ausblühungen
beschädigte Kanten
Abplatzungen
Maßabweichungen
Oberflächenabweichungen
sonstige optische oder produktionsbedingte Abweichungen
(3) Der jeweilige Hauptgrund für die Einstufung als 2.-Wahl oder Sonderposten wird, soweit bekannt, in der Produktbeschreibung angegeben.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass bei 2.-Wahl-Ware weitere Abweichungen vorhanden sein können, die nicht einzeln in der Produktbeschreibung aufgeführt sind.
(5) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich 2.-Wahl-Produkte und bestimmte Restposten unter Umständen nicht für Anwendungen eignen, bei denen bestimmte technische Normen, DIN-Anforderungen oder Zulassungen zwingend erforderlich sind.
(6) Soweit bei einem Produkt ausdrücklich angegeben wird, dass es bestimmte technische Normen oder Anforderungen nicht erfüllt, darf der Kunde die Ware nur entsprechend ihrer tatsächlichen Beschaffenheit und auf eigene Verantwortung verwenden.
(7) Die konkrete, bei Vertragsschluss ausdrücklich beschriebene Abweichung bzw. der bekannte Mangel gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Ware.
(8) Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen anderer, nicht vereinbarter Mängel bleiben unberührt, soweit ein Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.
(9) Pung Baustoffe empfiehlt Kunden insbesondere bei größeren Bauvorhaben, die Ware vor dem Kauf bzw. vor der Verlegung persönlich zu besichtigen.
(1) Naturstein und vergleichbare natürliche Materialien unterliegen natürlichen Schwankungen.
(2) Unterschiede hinsichtlich Farbe, Struktur, Körnung, Maserung, Form und Oberfläche können innerhalb einer Lieferung auftreten.
(3) Diese natürlichen Unterschiede stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, sofern die Ware der vereinbarten Produktart und Beschaffenheit entspricht.
(4) Bei Natursteinprodukten können sich einzelne Steine hinsichtlich Größe, Form und Farbe unterscheiden.
(5) Dem Kunden wird empfohlen, bei größeren Flächen ausreichend Material aus mehreren Gebinden bzw. Paletten gleichzeitig zu verarbeiten und zu mischen, um natürliche Chargenunterschiede optisch auszugleichen.
(1) Die Verfügbarkeit der Waren kann sich aufgrund des laufenden Lagerverkaufs kurzfristig ändern.
(2) Ein Teil der angebotenen Waren befindet sich unmittelbar am Standort Polch, während andere Waren in Außenlagern oder beim Hersteller gelagert werden können.
(3) Angegebene Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, voraussichtliche Lieferzeiten.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Verkehrsbehinderungen, Witterungsverhältnissen, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei Vorlieferanten oder vergleichbaren Umständen, die Pung Baustoffe nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen.
(5) Wird eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen überschritten, die Pung Baustoffe zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.
(1) Der Kunde kann die Ware nach vorheriger Vereinbarung am Standort von Pung Baustoffe abholen.
(2) Die Ware wird grundsätzlich erst nach erfolgter Zahlung bzw. nach den individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen herausgegeben.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein für Menge, Gewicht und Abmessungen der Ware geeignetes Fahrzeug bereitzustellen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung einzuhalten.
(5) Pung Baustoffe kann die Herausgabe der Ware verweigern, wenn nach vernünftiger Einschätzung eine sichere Beladung oder ein sicherer Transport mit dem bereitgestellten Fahrzeug nicht gewährleistet ist.
(1) Pung Baustoffe bietet je nach Produkt, Lieferort und Verfügbarkeit eigene oder durch Dritte ausgeführte Lieferungen an.
(2) Die Lieferkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt oder ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Die Lieferkosten können insbesondere von Lieferentfernung, Gewicht, Palettenanzahl, Warenart und erforderlicher Fahrzeugtechnik abhängig sein.
(4) Die maximale Lademenge der eingesetzten Kranfahrzeuge kann begrenzt sein. Eine Lieferung kann deshalb gegebenenfalls auf mehrere Fahrzeuge oder Liefertermine aufgeteilt werden.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferstelle mit dem vereinbarten Fahrzeug erreichbar ist.
(6) Der Kunde hat insbesondere darauf zu achten, dass Zufahrten ausreichend breit, tragfähig und frei von Hindernissen sind.
(7) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur vereinbarten bzw. vom Lieferfahrzeug sicher erreichbaren Abladestelle.
(8) Ein Anspruch auf Beförderung der Ware auf das Grundstück oder an einen bestimmten Ablageort besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die örtlichen Verhältnisse dies zulassen.
(9) Der Fahrer entscheidet im Rahmen der Verkehrssicherheit, ob eine Zufahrt befahren oder eine Ware an einem bestimmten Ort abgeladen werden kann.
(10) Schäden an Grundstücken, Zufahrten, Pflasterflächen, Mauern, Einfriedungen oder sonstigen Einrichtungen, die aufgrund ungeeigneter Zufahrts- oder Abladebedingungen entstehen, sind vom Kunden zu verantworten, soweit Pung Baustoffe den Schaden nicht zu vertreten hat.
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferstelle zum vereinbarten Liefertermin zugänglich ist.
(2) Der Kunde hat Pung Baustoffe über besondere örtliche Gegebenheiten, insbesondere enge Zufahrten, Gewichtsbeschränkungen, Höhenbegrenzungen, Baustellen, Brücken, nicht tragfähige Untergründe oder sonstige Hindernisse, rechtzeitig zu informieren.
(3) Kann die Lieferung aufgrund Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchgeführt werden, können dem Kunden die dadurch tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Maßgeblich ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
(4) Versand-, Transport-, Kran- und sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
(5) Preisangaben auf der Internetseite können sich jederzeit ändern. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
(1) Die Zahlung erfolgt entsprechend der im Angebot, Auftrag oder der Rechnung vereinbarten Zahlungsart.
(2) Pung Baustoffe kann bei Neukunden, größeren Aufträgen, Sonderbestellungen oder individuell vereinbarten Lieferungen eine Vorauszahlung verlangen.
(3) Bei Abholung kann die Zahlung vor bzw. bei Übergabe der Ware verlangt werden.
(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum von Pung Baustoffe.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Pung Baustoffe, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht ohne Zustimmung von Pung Baustoffe verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
(1) Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Abholung bzw. Lieferung unmittelbar auf offensichtliche Schäden, Mengenabweichungen und erkennbare Abweichungen zu überprüfen.
(2) Offensichtliche Transportschäden sollten nach Möglichkeit unmittelbar bei Übergabe dokumentiert und dem Lieferanten bzw. Pung Baustoffe mitgeteilt werden.
(3) Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(4) Die unterlassene Prüfung durch einen Verbraucher führt nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Sach- und Rechtsmängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt, soweit ein gesetzlicher Ausschluss nicht zulässig ist.
(3) Bei Unternehmern kann die Mängelhaftung im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden.
(4) Eine Garantie besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet und vereinbart wurde.
(5) Eine bloße Produktbeschreibung, Herstellerangabe oder Werbung stellt keine selbstständige Garantie dar.
(1) Wird dem Kunden vor Vertragsschluss eine konkrete Abweichung oder ein konkreter Mangel der Ware ausdrücklich mitgeteilt und kauft der Kunde die Ware in Kenntnis dieser Abweichung, gilt diese Abweichung als vereinbarte Beschaffenheit.
(2) Wegen einer ausdrücklich vereinbarten und dem Kunden bekannten Abweichung bestehen keine Mängelansprüche, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Dies gilt insbesondere für ausdrücklich beschriebene optische Fehler, Farbabweichungen, Abplatzungen, Maßabweichungen oder sonstige bei 2.-Wahl-Ware konkret bezeichnete Eigenschaften.
(4) Die vorstehenden Regelungen schränken keine gesetzlichen Ansprüche wegen solcher Mängel ein, die von der vereinbarten Abweichung nicht erfasst sind.
(1) Reklamationen sind möglichst zeitnah nach Kenntnis des Mangels an Pung Baustoffe zu richten.
(2) Zur Bearbeitung einer Reklamation können insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:
Name und Anschrift des Kunden
Rechnungs- oder Auftragsnummer
Produktbezeichnung
Kaufdatum
Beschreibung des Mangels
aussagekräftige Fotos
bei Lieferungen gegebenenfalls Fotos der Verpackung bzw. Palette
(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Vor einer eigenständigen Reparatur, Weiterverarbeitung oder vollständigen Verlegung der beanstandeten Ware sollte Pung Baustoffe Gelegenheit zur Prüfung erhalten, soweit dies für die Bearbeitung der Reklamation erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
(1) Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, vor Verarbeitung oder Verlegung zu überprüfen, ob die Ware hinsichtlich Farbe, Format, Menge und Beschaffenheit seinen Anforderungen entspricht.
(2) Insbesondere bei Fliesen, Terrassenplatten, Pflastersteinen, Naturstein und 2.-Wahl-Ware sollte die Ware vor der Verlegung kontrolliert werden.
(3) Werden erkennbare Mängel oder Abweichungen nach Beginn der Verarbeitung oder Verlegung festgestellt, sollte die Verarbeitung unverzüglich unterbrochen und Pung Baustoffe informiert werden.
(4) Für Schäden, die durch unsachgemäße Verarbeitung, Verlegung, Lagerung oder Verwendung entstehen, haftet Pung Baustoffe nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Änderungen einer Bestellung bedürfen der Zustimmung von Pung Baustoffe.
(2) Wird eine Bestellung geändert oder storniert, nachdem die Ware bereits kommissioniert, reserviert, bestellt, zugeschnitten, individuell beschafft oder anderweitig für den Kunden vorbereitet wurde, können die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Bei bereits kommissionierter Standardware kann insbesondere der tatsächlich entstandene Arbeitsaufwand berechnet werden.
(4) Soweit in einem Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart, kann für Änderungen oder Stornierungen bereits kommissionierter Ware eine Bearbeitungspauschale von mindestens 25,00 € anfallen.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist, soweit eine pauschalierte Forderung rechtlich als Schadensersatzpauschale einzuordnen ist.
(6) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Das folgende Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
(3) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zum Beginn der Widerrufsfrist, zu den Folgen des Widerrufs sowie zum Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Pung Baustoffe.
(4) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
(5) Insbesondere kann ein Widerrufsrecht bei Waren ausgeschlossen sein, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(6) Das Widerrufsrecht besteht nicht allein deshalb nicht, weil es sich um einen Restposten oder eine 2.-Wahl-Ware handelt. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleibt dieses grundsätzlich bestehen.
(7) Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(1) Soweit ein Verbraucher einen Vertrag wirksam widerruft, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Rückabwicklung.
(2) Die Kosten der Rücksendung bzw. Rückführung der Ware richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Widerrufsbelehrung.
(3) Bei schweren, sperrigen oder nicht normal mit der Post zurücksendbaren Waren werden die gesetzlichen Informationspflichten über die voraussichtlichen Rücksendekosten gesondert berücksichtigt.
(4) Bei einer Rückholung durch Pung Baustoffe oder einen von Pung Baustoffe beauftragten Transportdienstleister können die hierfür anfallenden Kosten entsprechend der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden.
(1) Pung Baustoffe haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Pung Baustoffe oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Pung Baustoffe haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pung Baustoffe nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Pung Baustoffe anerkannt worden ist.
(2) Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Pung Baustoffe stehen.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Pung Baustoffe in 56751 Polch.
(2) Bei Lieferungen bleibt der gesetzliche Leistungsort unberührt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen mit Pung Baustoffe der Sitz von Pung Baustoffe in 56751 Polch.
(3) Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn- bzw. Geschäftssitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt wird.
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(1) Pung Baustoffe ist bemüht, Streitigkeiten mit Kunden möglichst direkt und einvernehmlich zu klären.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur alternativen Streitbeilegung.
(3) Soweit gesetzlich vorgeschriebene Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung erforderlich sind, werden diese zusätzlich im Impressum bzw. an der gesetzlich vorgeschriebenen Stelle bereitgestellt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Pung Baustoffe. Die Datenschutzerklärung ist auf der Internetseite von Pung Baustoffe abrufbar.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen keiner besonderen Form, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: September 2026
Pung Baustoffe GmbH
Robert-Koch-Str. 6
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E-Mail: info@pung-baustoffe.de
Geschäftsführung: Regina Pung, Daniel Pung
Amtsgericht Koblenz, HRB 14061
USt-IdNr.: DE 191205334